Um Straftaten zu verhindern, behält die Polizei Klimaaktivisten häufig mehrere Nächte lang in Gewahrsam.
Ein richterlich verordneter Präventivgewahrsam darf in manchen Bundesländern vier Tage dauern, in anderen 14, in Bayern bis zu zwei Monaten. Er wird angeordnet, um weitere oft bereits öffentlich angekündigte Straftaten der Aktivisten zu verhindern.
Wenn schon in D Bürgerrechte im Verwaltungsrecht bei Einwendungen gegen popelige 3 MW Schwachwindräder mit Verweis auf die "nationale Ernergieversorgung" ausgebremst werden können, sollte die Außerbetriebsetzung von "Aktivisten" problemlos mit gleichem Tenor möglich sein.