Siehe
https://www.bundestag.de/resource/blob/956254/3320714bc5fad9e22d6e5de31f28e9d7/A-Drs-20-25-426-FH-des-BMWK-fuer-einen-AeA-der-Koafraktionen-data.pdf
Es wurden meist nur leerlaufenden Phrasen eingebaut.
Starttermin auch für Bestandsbauten ist nach diesem Entwurf das Inkrafttreten 2023/24.
Geht einem bis 2026 (2028 in Kleinstädten) die Heizung kaputt, muss man extrem viele
Sonnenkollektoren in der Ersatzheizung verbauen, ab 2026 (2028 in Kleinstädten) darf
dann nur noch Habecks elektrische Wärmepumpe oder utopische Systeme verbaut werden.
Neu eingefügt wurde eine Beratungspflicht pro Habeck-all-electric-Wärmepumpe für
alle Heizungen mit beliebigen Brennstoffen und die Streichung von bisher geplanten
Ausnahmen.
Wer soll das bezahlen?
Deshalb soll das wohl auch in Windeseile durch den Bundestag gepaukt werden.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.07.2023 22:18).