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  • neutrinofinder

mehr als 1000 Beiträge seit 30.10.2014

Artikel 3 Grundgesetz

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Ich bin ja kein Jurist aber das was gerade läuft sollte eigentlich schwere Konsequenzen für das jetzt wieder aufflammenden Faschismus in Deutschland haben der vor allem durch Medien Politiker und die wieder vielen Mitläufer gelebt wird.

Warum wird der OB in München eigentlich nicht angeklagt?

Wie steht es um unsere ach so heilige Demokratie? WO ist der Aufstand der Anständigen?

Ich denke wir haben den Rahmen unseres Grundgesetzes sowie den Boden der Demokratie verlassen und sind gerade im freien Fall der Anarchie wohin auch immer ...

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