das heißt "mit gefangen, mit gehangen". Und wenn du schon die Unschuldsvermutung aufheben willst, dann hast DU den Boden der Verfassung längst verlassen.
das heißt "mit gefangen, mit gehangen". Und wenn du schon die Unschuldsvermutung aufheben willst, dann hast DU den Boden der Verfassung längst verlassen.