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  • hsmicha

mehr als 1000 Beiträge seit 29.12.2008

Die Frage gebe ich zurück

Offensichtlich kann ich es, denn mir ist ja beim Lesen aufgefallen, dass du einen Einstieg in die zunehmende Überwachungstendenz erst beim Seehofer erkennen möchtest, was den Fakten widerspricht, ganz unabhängig davon, welchen Schutz du Anwälten etc. zugestehen möchtest.

Da frage ich also direkt mal zurück: kannst du es?

Falls Du die Frage mit "ja" beantworten kannst, habe ich hier noch was für Dich:

Den Auftakt zu dieser Entwicklung markierten zwei Gesetzespakete, die die rot-grüne Koalition unmittelbar nach dem 11. September 2001 zu schnüren begann: Die so genannten Sicherheitspakete I und II - in den Medien oft auch Antiterror-Pakete genannt. Gerade das Terrorismusbekämpfungsgesetz (TBG) als Teil des zweiten Sicherheitspakets geriet als „Beginn des Präventivstaates“ stark in die Kritik.

Als der Innenminister im Oktober 2001 aber eilig ein zweites, noch viel umfangreicheres Antiterror-Paket vorlegte, wuchs der Protest: Nicht nur Datenschützer und Anwälte liefen Sturm gegen das in Medien als „Otto-Katalog“ umschriebene Gesetzesvorhaben, das neben erweiterten Befugnissen für Geheimdienst, Bundespolizei und Bundeskriminalamt auch eine Einschränkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie eine Verschärfung des Ausländerrechts vorsah. Auch die Speicherung biometrischer Daten sollte erlaubt werden.

Und anschließend habe ich gleich noch eine Frage: Warum behauptest Du in Deinem Ausgangsposting einen so offenkundigen Blödsinn?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.02.2021 13:29).

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