Zeitkind schrieb am 02.10.24 09:11:
Porcupine17 schrieb am 01.10.2024 15:10:
Solange das jedesmal mit "Laut Berichten des britischen Geheimdienstes" markiert ist sehe ich kein Problem darin.
Das Problem ist nicht die fehlende oder vorhandene Markierung der Quelle, sondern der Umstand, daß ein "Nachrichtenmagazin" überhaupt eine solche Quelle verwendet. Wenn das die BILD, die FR oder der Merkur machen - geschenkt. Aber ein Magazin mit dieser Geschichte - nun ja.
Von Bismarck stammt die Aussage: "Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd."
Wenn man Nachrichten aus einem Kriegsgebiet bekommen will, dann gibt es praktisch keine neutralen Quellen. Selbst wenn ein Presseorgan Kriegsberichterstatter in die Frontgebiete schicken kann, kommen die nur da hin, wohin sie die jeweilige Partei schickt, und das werden nicht die Bereiche sein, in denen es für sie schlecht geht.
Ein gutes Pressemagazin sammelt seine Informationen aus möglichst vielen verschiedenen Quellen und wertet sie dann nach ihrer jeweiligen Glaubwürdigkeit. Der Britischen Geheimdienst gibt traditionell (schon seit über einem Jahrhundert) relativ detaillierte Dossiers öffentlich heraus, die man dann auswerten kann. Es wäre dumm, diese nicht zu nutzen: Man kann (und sollte) davon nicht alles glauben, aber es ist auch nicht grundsätzlich alles falsch oder einseitig. Man kann viele Teile davon mit anderen Quellen abgleichen und muss dann entscheiden, welche Teile davon man veröffentlichen will. Viele Fakten kann man z.B. mit öffentlich zugänglichen Satellitendaten korellieren und damit zumindest grobe Informationen (z.B. Frontverläufe) prüfen.
Ich lese fast täglich vier Zeitungen quer, obwohl mir die politische Einstellung zweier davon wirklich zuwider sind (an beiden Enden des Spektrums): Interessant ist dann die Schnittmenge beider. Außerdem sorgen verschiedene Sichtwinkel auf die gleichen Sachverhalte für einen erheblich besseren Blick darauf - selbst wenn einem bei manchen Artikeln schlecht wird ... auch das an beiden Seiten.