Weserpirat schrieb am 11. Oktober 2009 15:38
> Das bisherige Grundrecht auf freie Religionsausübung ist im
> staatlichen Bereich und im Konflicktfall zu anderen gesetzen
> einzuschränken, nicht so hochrangig zu bewerten. Ggf. mit
> Verfassungsänderung.
tolle idee , die z.b. in frankreich und türkei vor jahrzenten
realisiert wurde .
also , her mit der LAIZITÄT !
gruss
> Das bisherige Grundrecht auf freie Religionsausübung ist im
> staatlichen Bereich und im Konflicktfall zu anderen gesetzen
> einzuschränken, nicht so hochrangig zu bewerten. Ggf. mit
> Verfassungsänderung.
tolle idee , die z.b. in frankreich und türkei vor jahrzenten
realisiert wurde .
also , her mit der LAIZITÄT !
gruss