logisch, dass für eine rechtliche Anerkennung eines Geschlechterwechsels eine operative Angleichung des körperlichen Erscheinungsbildes erforderlich ist
Erstens ist das laut aktuellem Gesetz nicht erforderlich.
Zweitens ist es auch in der Sache nicht erforderlich, dass man sich hochinvasiven Eingriffen mit gewaltigen Risiken aussetzen muss, nur weil Einige die eigenen Gefühle nicht respektieren wollen.