baba123 schrieb am 23. Dezember 2014 14:23
> Kann durchaus vorsätzliche Verkehrsbehinderung oder gefährlicher
> Eingriff in den Straßenverkehr sein.
Wenn rechts Autos parken wird aus Selbstschutzgründen DRINGEND
empfohlen, min. 1m, eher so 1,5m Abstand zu lassen - es könnte sich
ja eine Autotür unverhofft öffnen und den Radfahrer gefährden. Und
mit dem Abstand ist man schon fast mitten auf der Spur. Und dann gilt
die ganz einfache Regel: wenn kein überholen möglich, dann warten.
> Wenn die Kampfradler aber durch eine beiderseits erlaubterweise
> zugeparkte Einbahnstraße unerlaubterweise gegen die Fahrtrichtung
> fahren, dann spielt es keine Rolle, dass zwischen den parkenden und
> den fahrenden Autos nur ein halber Meter Platz ist.
Was sind Kampfradler? Die Einbahnstrassen hier am Ort sind soweit ich
weiss ALLE für Radfahrer in beide Richtungen erlaubt. Jedenfalls
kenne ich keine, für die das nicht zutrifft.
Freitag ist übrigens wieder Critical Mass - die Weihnachtstour.
> Kann durchaus vorsätzliche Verkehrsbehinderung oder gefährlicher
> Eingriff in den Straßenverkehr sein.
Wenn rechts Autos parken wird aus Selbstschutzgründen DRINGEND
empfohlen, min. 1m, eher so 1,5m Abstand zu lassen - es könnte sich
ja eine Autotür unverhofft öffnen und den Radfahrer gefährden. Und
mit dem Abstand ist man schon fast mitten auf der Spur. Und dann gilt
die ganz einfache Regel: wenn kein überholen möglich, dann warten.
> Wenn die Kampfradler aber durch eine beiderseits erlaubterweise
> zugeparkte Einbahnstraße unerlaubterweise gegen die Fahrtrichtung
> fahren, dann spielt es keine Rolle, dass zwischen den parkenden und
> den fahrenden Autos nur ein halber Meter Platz ist.
Was sind Kampfradler? Die Einbahnstrassen hier am Ort sind soweit ich
weiss ALLE für Radfahrer in beide Richtungen erlaubt. Jedenfalls
kenne ich keine, für die das nicht zutrifft.
Freitag ist übrigens wieder Critical Mass - die Weihnachtstour.