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  • metropol

452 Beiträge seit 02.04.2002

Erstmal ins Wörterbuch gucken .... dann losposaunen!

Beide Varianten:

unique selling point
unique selling proposition

sind zulässig.

Beide werden von Langscheid als "einmaliges Verkaufsargument"
übersetzt. Allerdings scheint mir "Alleinstellungsmerkmal" richtiger,
da es nicht um die Einmaligkeit und auch nicht um das Argument geht,
sondern um die Abgrenzung gegen andere Produkte!
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