Beide Varianten:
unique selling point
unique selling proposition
sind zulässig.
Beide werden von Langscheid als "einmaliges Verkaufsargument"
übersetzt. Allerdings scheint mir "Alleinstellungsmerkmal" richtiger,
da es nicht um die Einmaligkeit und auch nicht um das Argument geht,
sondern um die Abgrenzung gegen andere Produkte!
unique selling point
unique selling proposition
sind zulässig.
Beide werden von Langscheid als "einmaliges Verkaufsargument"
übersetzt. Allerdings scheint mir "Alleinstellungsmerkmal" richtiger,
da es nicht um die Einmaligkeit und auch nicht um das Argument geht,
sondern um die Abgrenzung gegen andere Produkte!