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Avatar von shimun
  • shimun

266 Beiträge seit 11.07.2019

So bleiben die Eigentumsrechte gewahrt.

Ähm nein,

wenn die Beschlagnahmung dann doch nicht Regelkonform war ist man zum Schadenserstatz verpflichet, schließlich würde Russland mit dem Geld ja auch wirtschaften, wenn es nicht eingefroren wäre. Analog dazu ist es ja auch nicht viel besser zu sagen, man hätte das Auto nicht geklaut sondern nur geliehen, kann man machen wird einen aber nicht in besseren Licht dastehen lassen.

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