https://uacrisis.org/de/project-operator-nord-stream-2-ag-loses-court-ruling-in-germany-new-complications-facing-russia
Kontext: EU-Gasrichtlinie. Am 4. April 2019 hatte das Europäische Parlament eine aktualisierte Gasrichtlinie verabschiedet, die für alle Gaspipelines durch EU-Länder gilt. Insbesondere sollen die Gasversorgungs- und Transportaktivitäten von verschiedenen Unternehmen durchgeführt werden. Daher dürfen Pipeline-Eigentümer keine direkten Gaslieferanten sein. Das bedeutet, dass ein Unternehmen, das Gas transportiert, seine Kapazitäten an Dritte verkaufen muss. Außerdem müssen 50 % der Pipeline-Kapazität für alternative Lieferanten reserviert werden. Die EU-Vorschriften sollen einen fairen Wettbewerb auf dem Markt gewährleisten und verhindern, dass Unternehmen den Zugang von Wettbewerbern zur Infrastruktur behindern.
Lange vor dem Krieg also bereits hat das europäische Parlament die EU-Gasrichtlinie so verändert, dass North Stream 1 nur noch zur Hälfte seiner Kapazität befüllt werden konnte.
Die Motivation dabei war, dass man das russische Monopol angreifen und für mehr Wettbewerb sorgen wollte um auf diese Weise eine Preiskonkurrenz zu erzeugen welche so das kalkül Russland zu günstigeren Preiskonditionen zwingen würde.
Doch die Folge war, dass keine neuen Konkurrenten die Bühne betreten haben, stattdessen Spekulanten auf dem Spotmarkt, was die Preise nicht senkte und stattdessen zu einer Gaspreisexplosion geführt hat.
Alles lange vor dem Krieg.