In dem Friedensvertrag aus dem April 22 wurde der EU Beitritt der Ukraine nicht verwehrt.
Die Ukraine (ohne Lugansk, Donezk und Krim) hätte demnach in die EU kommen können.
In dem Friedensvertrag aus dem April 22 wurde der EU Beitritt der Ukraine nicht verwehrt.
Die Ukraine (ohne Lugansk, Donezk und Krim) hätte demnach in die EU kommen können.