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  • From Hell

718 Beiträge seit 14.01.2021

Re: Versprechen an Gorbatschow

1989/90 existierte der Warschauer Pakt und die Sowjetunion noch. Es war nicht vorstellbar, dass die NATO WP-Staaten herauslösen und zu sich herüberholen könnte, ganz zu schweigen von Sowjetrepubliken. Weil es so unvorstellbar war, fand es auch nie Eingang in einen Vertragstext, sondern es blieb bei ein paar handschriftlichen Notizen.

Wenn es tatsächlich so unvorstellbar gewesen wäre, dann wäre es überhaupt kein Thema gewesen. Über unvorstellbare Situationen wird nicht verhandelt oder Versprechen dazu abgegeben.

"Die Bestimmungen dieser Akte räumen der NATO oder Russland in keinerlei Hinsicht ein Veto-recht über die Handlungen der jeweils anderen Seite ein, noch beeinträchtigen oder beschränken sie die Rechte der NATO oder Russlands auf unabhängige Entscheidungsfindung und unabhängiges Handeln. Sie dürfen nicht als Mittel zur Beeinträchtigung der Interessen anderer Staaten dienen."

Dieser Passus belegt geradezu dass auf Basis gegenseitigen Vertrauens, auch in getätigte Zusagen, gehandelt wurde, denn die explizite Erwähnung eines ausgeschlossenen Vetorechts erfordert inhaltlich, dass die Grundakte den Geist gegenseitiger Sicherheitszusagen atmet aus dem sich so ein Vetorecht ableiten ließe, wenn es nicht explizit negiert wird. Die Sicherheitsinteressen beider Seiten sollten durch die Akte berücksichtigt werden und kein einseitiger Zuwachs an Sicherheit auf Kosten der Sicherheit des Vertragspartners stattfinden.
Zwei Monate nach Abschluss der Grundakte wurde ihre Intention mit dem Erweiterungsplan gebrochen.

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