... meine Zweifel an der "Staatsferne" der Öffentlich-Rechtlichen. Wenn Rundfunkräte "Berufsverbote" für Äußerungen, die eindeutig unter die Meinungsfreiheit fallen, auch nur andenken (was einem Androhen gleichkommt, wenn sie auch darüber entscheiden können), dann ist damit eindeutig eine Parteinahme verbunden und damit eben auch ein Verstoß gegen eine neutrale Haltung.