außer es steht ein "Täter-" davor. Dann kann man auch von der Homogenität des so bezeichneten Volkes und seiner Kollektivschuld ausgehen.
Das hat uns auch Herr Nowak vor einiger Zeit erklärt, als er uns die Ansprüche heutiger Roma gegen die heutigen Deutschen präsentiert hat. In so einem Fall ist völkische Argumentation zulässig, ja wer hier nicht völkisch argumentiert, der offenbart eine braune Gesinnung.
Ich bin immer wieder von unseren mentalen Schlangenmenschen begeistert. Die sollten im Zirkus auftreten.