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104 Beiträge seit 07.06.2001

Das funktioniert so nicht ...

Klaus N schrieb am 6. Dezember 2004 20:25

> Andere, etwas weiter gehende Überlegung:
> Man stellt auf eine allgemeine Besteuerung von
> Veräusserungsgeschäften um.
> Besteuert wird dann die Differenz zwischen Anschaffungskosten und
> Veräusserungserlös. Im Falle eines Erbes sind dann die
> Anschaffungskosten = 0.
> Und man muss natürlich die Anschaffungskosten um die Inflation
> korrigieren.
>
> Rechenbeispiel:
> kaufe 1960 ein Haus für 50.000 euro (umgerechnet)
> verkaufe es 2004 für 600.000 euro
> Inflation war 300%
>
> Zu versteuern 600.000 - 50.000 x 3 = 450.000 euro.
>
> Hätte den Vorteil, dass man niemanden zwingt, das Haus, in dem die
> Familie seit hundert Jahren wohnt zu verscherbeln, denn Steuer fällt
> nur beim Verkauf an.
>
> Grüsse,
>
> Klaus

Selten so einen Blödsinn gelesen! Dann wird das Haus halt vermietet.

Wenn man das auch noch verbietet bzw. besteuert haben wir haufenweise
leerstehende Wohnungen. Außerdem fördert so ein Gesetz nicht gerade
die oft geforderte Flexibilität bei der Wahl des Arbeitsplatzes und
sorgt für Verkehrschaos durch noch weitere Wege von Pendlern.

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