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  • Klaus N

mehr als 1000 Beiträge seit 28.09.2004

Ich hätte da was ...

> > Familien-Unternehmen gewesen, da dann die Erbschaftssteuer nicht aus dem
> > bereits vorhandenen Vermögen hätte bezahlt werden können.
>
> Auch ein interessanter Aspekt; haben Sie ein Konzept wie man dem
> einerseits mit unterschiedlichen Steuersaetzen fuer Unternehmens- &
> Privatvermoegen haette entgegenwirken, andererseits jedoch deren
> Missbrauch vermeiden koennen ?
>
zum Beispiel über eine höhere Einkommensteuer auf entnommene Gewinne
für sagen wir mal 15 Jahre nach dem Erbe und eine Besteuerung des
Ertrags im Falle des Verkaufs des Unternehmens.

Andere, etwas weiter gehende Überlegung:
Man stellt auf eine allgemeine Besteuerung von
Veräusserungsgeschäften um.
Besteuert wird dann die Differenz zwischen Anschaffungskosten und
Veräusserungserlös. Im Falle eines Erbes sind dann die
Anschaffungskosten = 0.
Und man muss natürlich die Anschaffungskosten um die Inflation
korrigieren.

Rechenbeispiel:
kaufe 1960 ein Haus für 50.000 euro (umgerechnet)
verkaufe es 2004 für 600.000 euro
Inflation war 300%

Zu versteuern 600.000 - 50.000 x 3 = 450.000 euro.

Hätte den Vorteil, dass man niemanden zwingt, das Haus, in dem die
Familie seit hundert Jahren wohnt zu verscherbeln, denn Steuer fällt
nur beim Verkauf an.

Grüsse,

Klaus





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