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  • Klaus N

mehr als 1000 Beiträge seit 28.09.2004

geht schon ...

T schrieb am 7. Dezember 2004 23:06
> > Man stellt auf eine allgemeine Besteuerung von
> > Veräusserungsgeschäften um.
> >
> > Hätte den Vorteil, dass man niemanden zwingt, das Haus, in dem die
> > Familie seit hundert Jahren wohnt zu verscherbeln, denn Steuer fällt
> > nur beim Verkauf an.
> >
> Selten so einen Blödsinn gelesen! Dann wird das Haus halt vermietet.
>
> Wenn man das auch noch verbietet bzw. besteuert haben wir haufenweise
> leerstehende Wohnungen. Außerdem fördert so ein Gesetz nicht gerade
> die oft geforderte Flexibilität bei der Wahl des Arbeitsplatzes und
> sorgt für Verkehrschaos durch noch weitere Wege von Pendlern.

Ganz so gross ist der Blödsinn hoffe ich nicht. Wenn das Haus
vermietet wird, müssen die Mieteinnahmen versteuert werden. Und
leerstehen lassen lohnt sich nicht. Wer hat nicht lieber 1000 Euro
Mieteinnahmen und zahlt Steuern, als 0 Mieteinnahmen und 0 Steuern?

Und dadurch, dass Du vermieten kannst, ist auch das
Mobilitätskriterium erfüllt, oder?

Noch einmal, der Sinn ist, zu vermeiden, dass Erben ihre Sachwerte
verkaufen *müssen*, um die Steuer bezahlen zu können.

Aber wenn Dir was besseres einfällt, immer 'raus damit :)

Grüsse,

Klaus





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