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  • OochNee

933 Beiträge seit 26.11.2021

Nein keine unterschiedlichen Ziele

Sie sollten nochmal nachlesen.

https://unfccc.int/files/meetings/paris_nov_2015/application/pdf/paris_agreement_english_.pdf

Zwei Dinge enthält die von 191 Staaten unterzeichnete Übereinkunft nicht: eine konkrete Verpflichtung der einzelnen Unterzeichnerstaaten zur Reduzierung ihres CO2-Ausstoßes. Und zweitens eine zeitliche Vorgabe für die Temperaturbegrenzung und die Verringerung des Treibhausgas-Ausstoßes. Die Autoren des Pariser Textes gehen davon aus, dass die Treibhausgasemissionen weltweit noch weiter ansteigen werden. In der Übereinkunft heißt es, deren globaler Gipfel solle „so bald wie möglich“ erreicht werden.
(„In order to achieve the long-term temperature goal set out in Article 2, Parties aim to reach global peaking of greenhouse gas emissions as soon as possible […]“.)

In der Paris-Übereinkunft verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, nationale Pläne zu entwerfen, für die es allerdings, siehe oben, keine Vorgaben gibt. Folglich existiert auch kein Sanktionsmechanismus. Darin liegt auch der Grund, warum fast alle Staaten weltweit das Papier unterschrieben: Es besitzt den Charakter einer allgemeinen Absichtserklärung, aus der sich für die Länder keine konkreten Zahlen ableiten lassen. Mehrere Länder gaben formale Deklarationen ab. China beispielsweise, der weltgrößte Emittent von CO2, richtete aus, das Land wolle 2060 CO2-neutral sein. Die Zwischenschritte dahin deutete die Pekinger Regierung noch nicht einmal an.

Da das Abkommen also nur etwas Generelles und Globales ausdrückt, entstehen auch keine völkerrechtlichen Verpflichtungen für die einzelnen Staaten.
„Die Vertragsstaaten sind völkerrechtlich nicht verpflichtet diese Klimaschutzziele tatsächlich zu erreichen, müssen sich jedoch mit entsprechenden Gesetzen zumindest darum bemühen“, schreibt die Bundeszentrale für politische Bildung über die Paris-Erklärung.

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