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mehr als 1000 Beiträge seit 12.09.2014

Bevölkerungsschutzgesetz, nicht Infektionsschutzgesetz!

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de-infektionsschutzgesetz-834802

Begleitet von Demonstrationen in Berlin und unter Protest der Opposition hat der Bundestag am Mittwoch, 21. April 2021, das vierte Bevölkerungsschutzgesetz (19/28444) beschlossen, das eine bundesweit einheitliche Notbremse gegen steigende Corona-Infektionszahlen vorsieht. In namentlicher Abstimmung stimmten 342 Abgeordnete für den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung, 250 lehnten ihn ab, 64 Abgeordnete enthielten sich.

Fettung im Original

Ok, vollständiger Titel: "Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite"...

Will man wieder "Volk und Staat" schützen?!

Übrigens erstaunlich, dass man immer nur von Drosten (Charité) und RKI hört, aber so gut wie nichts vom BBK. https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Bev%C3%B6lkerungsschutz_und_Katastrophenhilfe
Dabei haben ausgerechnet die 2012 eine SARS-Risikoanalyse miterstellt, die jetzt scheinbar blind abgearbeitet und mit dem realen Pandemieverlauf verwechselt wird, weil man sie nicht mit der Wirklichkeit abgleicht und deren Grundannahmen projiziert und als Handlungsgrundlage hernimmt...
und wären grundsätzlich bei einer pandemischen Notlage ebenfalls beteiligt als koordinierende Stelle für die Umsetzung von Bevölkerungsschutz und -hilfe.
Das hätte auch die leidige Länderverantwortlichkeit gelöst, anstatt gleich zentrale Teile der Verfassung anzugehen...

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