runaway schrieb am 13. September 2006 15:42
> Karl der große ist mehr noch ein Ostfranke gewesen, kein Deutscher,
> die Deutschen an sich gab es nicht als Volk, sie sind aus mehreren
> Volksgruppen zusammengewürfelt, darunter eben auch die Sachsen,
Deswegen ist ja die Blut&Boden-Ideologie der deutsch-völkischen
Imperialisten ja auch so absurd.
Das ändert aber nichts an deren Gefährlichkeit und dass diese immer
noch in der Praxis angewandt wird.
"Leseauszug:
Großdeutschland und völkische Politik leben in deutschen Amtsstuben
fort
Quellen zur Bundesdeutschen Verwaltungspraxis gegenüber Aussiedlern,
"Volksdeutschen" und "Fremdvölkischen"
...
Das "deutsche Blut" soll noch heute den deutschen Staatsbürger und
den Volksdeutschen fernab der deutschen Scholle auszeichnen, mit dem
deutschen Staat verbinden und zugleich von Menschen anderer
Nationalität unterscheiden, sie diesen gegenüberstellen und
hervorheben. Das jedenfalls behaupten konservative Staatsrechtler und
Beamte. Daß auch diese angebliche unaufhebbare "Blutsfolge" in
Wirklichkeit nur vorgeschoben ist, für ganz andere Zwecke
instrumenta-lisiert wird, daß auch die vermeintliche Fürsorge
deutscher Behörden für alle irgendwann in den letzten Jahrhunderten
aus deutschem Staatsgebiet ausgewanderten Personen nur vorgeschoben
ist, um deutscher Großmachtpolitik zu dienen, und sofort
fallengelassen wird, wo sich solche Personen im Ausland dieser
Großmachtpolitik deutscher Behörden und Konzerne entgegenstellen,
zeigt ein einziger Blick auf das zuletzt 1993 modifizierte und noch
heute geltende "Bundesvertriebenengesetz".
...
f) Wenn fremder Samen dazukommt, wird's schwierig!
"Das eheliche Kind konnte bis zum 31.12.1963 die deutsche
Staatsangehörigkeit durch die Geburt nur vom Vater ableiten.War nur
die Mutter Deutsche, erwarb ein eheliches Kind, das in der Zeit vom
01.01.1964 bis zum 31.12.1974 geboren wurde, durch die Geburt die
Staatsangehörigkeit der Mutter ..." (Arbeitshandbuch, S. 36)
"Seit dem 01.01.1975 erwirbt ein eheliches Kind durch die Geburt die
deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil Deutscher ist."
(ebenda, S. 36)
...
IV. Das Grossdeutsche Reich ist nicht untergegangen.
NS-Germanisierungsgesetze und -Erlasse weiter gültig!
...
b) Völkische, fremdvölkische - die Sprache ist doch irgendwoher
bekannt?
"Als Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. l des Grundgesetzes
können fremdvölkische Familienangehörige deutscher Aussiedler nur
eingetragen werden, wenn sie Ehegatten oder Abkömmlinge deutscher
Aussiedler sind." (Arbeitshandbuch, a.a.O., S. 75)
..."
http://www.trend.infopartisan.net/trd0299/t100299.html
Das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht unterscheidet sich grundlegend
von anderen Ländern wie z.B. Frankreich.
> Karl der große ist mehr noch ein Ostfranke gewesen, kein Deutscher,
> die Deutschen an sich gab es nicht als Volk, sie sind aus mehreren
> Volksgruppen zusammengewürfelt, darunter eben auch die Sachsen,
Deswegen ist ja die Blut&Boden-Ideologie der deutsch-völkischen
Imperialisten ja auch so absurd.
Das ändert aber nichts an deren Gefährlichkeit und dass diese immer
noch in der Praxis angewandt wird.
"Leseauszug:
Großdeutschland und völkische Politik leben in deutschen Amtsstuben
fort
Quellen zur Bundesdeutschen Verwaltungspraxis gegenüber Aussiedlern,
"Volksdeutschen" und "Fremdvölkischen"
...
Das "deutsche Blut" soll noch heute den deutschen Staatsbürger und
den Volksdeutschen fernab der deutschen Scholle auszeichnen, mit dem
deutschen Staat verbinden und zugleich von Menschen anderer
Nationalität unterscheiden, sie diesen gegenüberstellen und
hervorheben. Das jedenfalls behaupten konservative Staatsrechtler und
Beamte. Daß auch diese angebliche unaufhebbare "Blutsfolge" in
Wirklichkeit nur vorgeschoben ist, für ganz andere Zwecke
instrumenta-lisiert wird, daß auch die vermeintliche Fürsorge
deutscher Behörden für alle irgendwann in den letzten Jahrhunderten
aus deutschem Staatsgebiet ausgewanderten Personen nur vorgeschoben
ist, um deutscher Großmachtpolitik zu dienen, und sofort
fallengelassen wird, wo sich solche Personen im Ausland dieser
Großmachtpolitik deutscher Behörden und Konzerne entgegenstellen,
zeigt ein einziger Blick auf das zuletzt 1993 modifizierte und noch
heute geltende "Bundesvertriebenengesetz".
...
f) Wenn fremder Samen dazukommt, wird's schwierig!
"Das eheliche Kind konnte bis zum 31.12.1963 die deutsche
Staatsangehörigkeit durch die Geburt nur vom Vater ableiten.War nur
die Mutter Deutsche, erwarb ein eheliches Kind, das in der Zeit vom
01.01.1964 bis zum 31.12.1974 geboren wurde, durch die Geburt die
Staatsangehörigkeit der Mutter ..." (Arbeitshandbuch, S. 36)
"Seit dem 01.01.1975 erwirbt ein eheliches Kind durch die Geburt die
deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil Deutscher ist."
(ebenda, S. 36)
...
IV. Das Grossdeutsche Reich ist nicht untergegangen.
NS-Germanisierungsgesetze und -Erlasse weiter gültig!
...
b) Völkische, fremdvölkische - die Sprache ist doch irgendwoher
bekannt?
"Als Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. l des Grundgesetzes
können fremdvölkische Familienangehörige deutscher Aussiedler nur
eingetragen werden, wenn sie Ehegatten oder Abkömmlinge deutscher
Aussiedler sind." (Arbeitshandbuch, a.a.O., S. 75)
..."
http://www.trend.infopartisan.net/trd0299/t100299.html
Das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht unterscheidet sich grundlegend
von anderen Ländern wie z.B. Frankreich.