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  • marasek

mehr als 1000 Beiträge seit 16.11.2001

Eigentlich absurd

Auf der einen Seite wird die verdachtsunabhängige
Vorratdsdatenspeicherung betrieben, auf der anderen Seite wird
jedwede Speicherung ausser zu Abrechnungszwecken für widerrechtlich
erklärt.

Beides sind Extrempositionen, die keinen Sinn ergeben. Für Voss mag
das ja ein netter Triumph sein, aber eine gewisse
*verdachtsabhängige* Rückverfolgbarkeit sollte schon gegeben sein.
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