Auf der einen Seite wird die verdachtsunabhängige
Vorratdsdatenspeicherung betrieben, auf der anderen Seite wird
jedwede Speicherung ausser zu Abrechnungszwecken für widerrechtlich
erklärt.
Beides sind Extrempositionen, die keinen Sinn ergeben. Für Voss mag
das ja ein netter Triumph sein, aber eine gewisse
*verdachtsabhängige* Rückverfolgbarkeit sollte schon gegeben sein.
Vorratdsdatenspeicherung betrieben, auf der anderen Seite wird
jedwede Speicherung ausser zu Abrechnungszwecken für widerrechtlich
erklärt.
Beides sind Extrempositionen, die keinen Sinn ergeben. Für Voss mag
das ja ein netter Triumph sein, aber eine gewisse
*verdachtsabhängige* Rückverfolgbarkeit sollte schon gegeben sein.