- ist es Generalverdacht aller Autofahrer dass sie Nummernschilder
führen müssen.? Oder dass sie Führerschein und Fahrzeugpapiere
mitführen müssen.?
Solange die Verbindungsdaten nicht automatisch an irgendeine Behörde
übermittelt werden kann das doch egal sein, genauso wie nicht überall
Kameras mit Neuronalem Netz ermitteln wo sich überall Fahrzeuge
gerade aufhalten.
Der Punkt ist nur folgender: mehrere Jahre Verbindungsdaten sind ein
Riesenbatzen Daten. Die ISPs müssen dadurch nicht unerheblich ihre
Hardware aufrüsten um das alles zu speichern. Außerdem können sich
Ermittlungsbehörden Zeit lassen; so kann jeder Hinz und Kunz eine
Sörferidentifizierung gerichtlich durchsetzen für völlig belanglose
Tatbestände wie Beleidigung oder Urheberrechtsverletzung im weitesten
Sinn (d.h. irgendwelche 8jährigen Kinder spielen mit P2P-Clients, ihr
Papa haftet mit 5000.Euro).
Dem Gedanken des Datenschutzes ist Genüge getan wenn explizit nur
durch eine gerichtliche Anordnung (d.h. von einem Richter quasi
angeordnet) Informationen an die Ermittlungsbehörden - das ist die
Polizei - weitergegeben werden. Außerdem müssen alle
Überwachungsmaßnahmen und Datenweitergaben die man nicht selbst
angeordnet hat gemeldet werden, auch wenn man z.B. nur mit einem
telefoniert hat, der überwacht wurde, muss man darüber nach Abschluss
der Maßnahme in Kenntnis gesetzt werden.
Diese strenge Regelung verhindert schon, dass die Polizei sich nicht
wahllos in jedes Telefongespräch einklinkt. Der Umstand dass man
aufgrund der Informierung Rückschlüsse ziehen kann, wer im
Bekanntenkreis ein Verbrechen begangen hat bzw. zu Unrecht
verdächtigt werden könnte, verringert nochmals zusätzlich die
Anordbarkeit von Abhörmaßnahmen.
Denn Datenschutz ist kein Täterschutz.
Datenschutz dient dazu die Privatsphäre eines Bürgers zu schützen.
Ein Arbeitgeber darf nicht unbedingt wissen, dass sein Bewerber
längere Zeit schwer erkrankt war und somit möglicherweise rückfällig
werden kann. Die Nachbarn müssen nicht unbedingt wissen dass einer
bestimmte sexuelle Vorlieben hat.
Niemand außer entsprechende Behörden dürfen wissen ob und wofür
jemand vorbestraft ist, denn ideal gesehen hat er sein Vergehen
gesühnt und sollte sich gebessert haben. Auch noch so mächtige
Konzerne haben kein Recht eigenmächtig Ermittlungen durchzuführen die
zum alleinigen Hoheitsgebiet der Ermittlungsbehörden gehören. Jemand
der etwas anzeigt muss nicht unbedingt wissen welche Person
"geschnappt" wurde (solange es keine Kapitalverbrechen sind).
Wer sich aber schwerer Vergehen schuldig macht hat keine
entsprechenden Ansprüche auf Bürgerrechte wie ein normaler Bürger. So
wie jener die Rechte anderer beschneidet können ihm die Rechte
beschnitten werden.
führen müssen.? Oder dass sie Führerschein und Fahrzeugpapiere
mitführen müssen.?
Solange die Verbindungsdaten nicht automatisch an irgendeine Behörde
übermittelt werden kann das doch egal sein, genauso wie nicht überall
Kameras mit Neuronalem Netz ermitteln wo sich überall Fahrzeuge
gerade aufhalten.
Der Punkt ist nur folgender: mehrere Jahre Verbindungsdaten sind ein
Riesenbatzen Daten. Die ISPs müssen dadurch nicht unerheblich ihre
Hardware aufrüsten um das alles zu speichern. Außerdem können sich
Ermittlungsbehörden Zeit lassen; so kann jeder Hinz und Kunz eine
Sörferidentifizierung gerichtlich durchsetzen für völlig belanglose
Tatbestände wie Beleidigung oder Urheberrechtsverletzung im weitesten
Sinn (d.h. irgendwelche 8jährigen Kinder spielen mit P2P-Clients, ihr
Papa haftet mit 5000.Euro).
Dem Gedanken des Datenschutzes ist Genüge getan wenn explizit nur
durch eine gerichtliche Anordnung (d.h. von einem Richter quasi
angeordnet) Informationen an die Ermittlungsbehörden - das ist die
Polizei - weitergegeben werden. Außerdem müssen alle
Überwachungsmaßnahmen und Datenweitergaben die man nicht selbst
angeordnet hat gemeldet werden, auch wenn man z.B. nur mit einem
telefoniert hat, der überwacht wurde, muss man darüber nach Abschluss
der Maßnahme in Kenntnis gesetzt werden.
Diese strenge Regelung verhindert schon, dass die Polizei sich nicht
wahllos in jedes Telefongespräch einklinkt. Der Umstand dass man
aufgrund der Informierung Rückschlüsse ziehen kann, wer im
Bekanntenkreis ein Verbrechen begangen hat bzw. zu Unrecht
verdächtigt werden könnte, verringert nochmals zusätzlich die
Anordbarkeit von Abhörmaßnahmen.
Denn Datenschutz ist kein Täterschutz.
Datenschutz dient dazu die Privatsphäre eines Bürgers zu schützen.
Ein Arbeitgeber darf nicht unbedingt wissen, dass sein Bewerber
längere Zeit schwer erkrankt war und somit möglicherweise rückfällig
werden kann. Die Nachbarn müssen nicht unbedingt wissen dass einer
bestimmte sexuelle Vorlieben hat.
Niemand außer entsprechende Behörden dürfen wissen ob und wofür
jemand vorbestraft ist, denn ideal gesehen hat er sein Vergehen
gesühnt und sollte sich gebessert haben. Auch noch so mächtige
Konzerne haben kein Recht eigenmächtig Ermittlungen durchzuführen die
zum alleinigen Hoheitsgebiet der Ermittlungsbehörden gehören. Jemand
der etwas anzeigt muss nicht unbedingt wissen welche Person
"geschnappt" wurde (solange es keine Kapitalverbrechen sind).
Wer sich aber schwerer Vergehen schuldig macht hat keine
entsprechenden Ansprüche auf Bürgerrechte wie ein normaler Bürger. So
wie jener die Rechte anderer beschneidet können ihm die Rechte
beschnitten werden.