Doch der Staat erspart sich Kosten für eigene Prüfung, und so wird auch nicht das Geschäft mit diesen Mitteln unnötigerweise behindert.
Das ist doch bei allen Arzneimitteln und Medizinprodukten so. Der Applikant muss Nachweise vorlegen. Das BfArM prüft nur die Unterlagen.