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  • Hubert Daubmeier

141 Beiträge seit 22.01.2000

Re: Bundesrats-Drucksache 152/19

Volle Zustimmung.

Es ist klar erkennbar, dass der Autor dem Gesundheitsminister an den Karren fahren will. Auf der Spur dessen was jeder Journalist haben will: den großen Skandal aufdecken.

Wenn ich es ein bisschen sachlicher angehe, dann kann dieses Gesetz nur damit begründet werden, dass neben dem Betroffenen die Interessen weiterer Bürger betroffen sein könnten. Hab ich ein irgendwie kaputtes Implantat eingesetzt bekommen, wäre ich schon daran interessiert davon zu erfahren wenn es bei anderen Empfängern zu Problemen geführt hat. Und wenn ich dann nicht darauf vertrauen müsste, dass alle meine Mitimplantatempfänger hoffentlich ihre Einwilligung erteilt haben. Also geht es um die Gesundheit aller [Implantatempfänger] was m.E. höher als das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen gewertet werden kann.

Dass die gesellschaftliche Diskussion dazu - ähnlich wie beim Impfen - noch länger dauern kann, muss eine Demokratie aushalten. Zum Verunglimpfen von Politikern taugt es nicht.

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