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  • Pirx3

42 Beiträge seit 10.04.2010

Re: Hauseinsturz

Wenn ich über eine Brücke gehe, und diese einstürzt, dann ist der
Statiker nicht fein raus, weil ich vor dem Begehen keinen Vertrag mit
abgeschlossen habe.

Wer Ratings publiziert, ist nicht per se haftbar. Aber der Nachweis
der Sorgfaltspflicht kann ihm von Geschädigten nicht einfach erspart
bleiben.

Wer öffentlich dazu rät, mit Sandalen die Eigerwand zu durchsteigen,
kann unter Umständen seitens der Opfer auch haftbar gemacht werden,
ohne dass es zu einem Auftragverhältnis gekommen ist.

Wenn mir ein Verkäufer unsichere Produkte verkauft, dann muss ich
nicht ihn einklagen, sondern kann mich direkt an den Hersteller
halten. 

Hier geht es eher um politischen Willen, solche Haftung (via
Sorgfaltspflicht) zu verankern.
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