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  • Gregor Horst

mehr als 1000 Beiträge seit 20.01.2002

Re: Hauseinsturz

Pirx3 schrieb am 15. Juni 2010 10:26

> Wenn ich über eine Brücke gehe, und diese einstürzt, dann ist der
> Statiker nicht fein raus, weil ich vor dem Begehen keinen Vertrag mit
> abgeschlossen habe.
Dann ist der Eigentümer der Brücke haftbar, der sie der Allgemeinheit
oder dir im speziellen zur Verfügung gestellt hat. Im Normalfall die
öffentliche Hand. Die kann dann gegen den Statiker vorgehen.
Ausgenommen sind Personenschäden, da kann der Staatsanwalt
Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung auch direkt gegen
den Statiker einleiten. Aber für die Schäden ist und bleibt der
Eigentümer verantwortlich.

> Wer öffentlich dazu rät, mit Sandalen die Eigerwand zu durchsteigen,
> kann unter Umständen seitens der Opfer auch haftbar gemacht werden,
Das will ich sehen. Hast du dazu bitte mal eine zitierfähige Quelle
für ein analoges Ereignis?

> Wenn mir ein Verkäufer unsichere Produkte verkauft, dann muss ich
> nicht ihn einklagen, sondern kann mich direkt an den Hersteller
> halten. 
Richtig, wenn du das Produkt sachgemäß benutzt hast. Dein Hirn
benutzt und alle Sicherheitshinweise beachtet hast. Auf den ersten
und letzten Punkt kannst du dich leider nicht herausreden, wenn du
nur das Rating ohne Analyse der Rating Agentur als Grundlage genommen
hast. Wenn du nur deinem Bankberater vertraut hast, ist wenn dann
dieser haftbar. Aber auch da wird es schwierig, da die normalerweise
keinerlei Garantien abgegeben hat.

> Hier geht es eher um politischen Willen, solche Haftung (via
> Sorgfaltspflicht) zu verankern.
Halte ich für rechtlich nahezu unmöglich.

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