gatito schrieb am 11. März 2008 13:45
> Joachim Durchholz schrieb am 11. März 2008 9:44
>
> > > > Ich höre in meinem Umfeld allmählich immer mehr die Aussage, dass man
> > > > das nächste Mal einen ungültigen Zettel abgeben will. Z.B. indem man
> > > > einen eigenen Punkt drunterschreibt:
> > > > [X] Keine der Wahlmöglichkeiten ist akzeptabel
> > > Das ist insofern in Ordnung, weil man den Parteien so das Geld
> > > entzieht, was sie normalerweise auch von den Nichtwählern einstecken.
> >
> > Kann man das irgendwo nachlesen?
> guckst du:
> > http://www.wahlrecht.de/lexikon/wahlkampfkostenerstattung.html
> Dort steht unter Anderem: "Das jährliche Gesamtvolumen staatlicher
> Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, beträgt
> 133 Millionen Euro (absolute Obergrenze). Übersteigen die errechneten
> Beträge diese Grenze, werden sie proportional gekürzt. Da die
> berechneten Zuwendungen regelmäßig die Obergrenze übersteigen
> erhalten die Parteien jeweils einen gekürzten Betrag. Stimmenthalten
> führen daher auch nicht zu einer Reduzierung der
> Parteienfinanzierung."
> Also: immer schön ungültig machen!
Hmm. Das ist aber ein ganz schöner Kurzschluß. Bloß weil da nicht
steht: "Stimmenthaltungen oder ungültige Stimmen führen daher auch
nicht zu einer Reduzierung der Parteienfinanzierung" - heißt das
nicht, dass ungültige Stimmen anders wirken als nicht abgegebene.
Lies mal weiter:
"Die Parteien erhalten jährlich im Rahmen der staatlichen
Teilfinanzierung
1. 0,70 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige
Stimme oder
2. (...)
3. 0,38 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (eingezahlter
Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende)
erhalten haben; dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3.300 Euro je
natürliche Person berücksichtigt.
Abweichend von den Nummern 1 und 2 erhalten Parteien für die von
ihnen jeweils erzielten bis zu vier Millionen gültigen Stimmen 0,85
Euro je Stimme."
Das heißt: Jede Partei interessiert erstmal nur die Stimmen, die für
sie selbst abgegeben wurden. Ungültige oder nicht abgegebene Stimmen
gehen gar nicht erst in die Rechnung ein. Danach erst kommt die oben
zitierte Obergrenze für die Summe der staatlichen Zuschüsse zum
Tragen, die die aufgrund der Stimmen UND der Spenden theoretisch
zustehenden Summen proportional kürzt - weil die Gesamtsumme eben
(fast) jedes Jahr über den 133 Mio. liegt.
Den Wahlzettel ungültig zu machen, ist also eine rein symbolische
Handlung, die nur daraus ihren Wert bezieht, dass die Zahl der
ungültigen Stimmen im Amtlichen Endergebnis gesondert aufgeführt
wird.
> Joachim Durchholz schrieb am 11. März 2008 9:44
>
> > > > Ich höre in meinem Umfeld allmählich immer mehr die Aussage, dass man
> > > > das nächste Mal einen ungültigen Zettel abgeben will. Z.B. indem man
> > > > einen eigenen Punkt drunterschreibt:
> > > > [X] Keine der Wahlmöglichkeiten ist akzeptabel
> > > Das ist insofern in Ordnung, weil man den Parteien so das Geld
> > > entzieht, was sie normalerweise auch von den Nichtwählern einstecken.
> >
> > Kann man das irgendwo nachlesen?
> guckst du:
> > http://www.wahlrecht.de/lexikon/wahlkampfkostenerstattung.html
> Dort steht unter Anderem: "Das jährliche Gesamtvolumen staatlicher
> Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, beträgt
> 133 Millionen Euro (absolute Obergrenze). Übersteigen die errechneten
> Beträge diese Grenze, werden sie proportional gekürzt. Da die
> berechneten Zuwendungen regelmäßig die Obergrenze übersteigen
> erhalten die Parteien jeweils einen gekürzten Betrag. Stimmenthalten
> führen daher auch nicht zu einer Reduzierung der
> Parteienfinanzierung."
> Also: immer schön ungültig machen!
Hmm. Das ist aber ein ganz schöner Kurzschluß. Bloß weil da nicht
steht: "Stimmenthaltungen oder ungültige Stimmen führen daher auch
nicht zu einer Reduzierung der Parteienfinanzierung" - heißt das
nicht, dass ungültige Stimmen anders wirken als nicht abgegebene.
Lies mal weiter:
"Die Parteien erhalten jährlich im Rahmen der staatlichen
Teilfinanzierung
1. 0,70 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige
Stimme oder
2. (...)
3. 0,38 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (eingezahlter
Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende)
erhalten haben; dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3.300 Euro je
natürliche Person berücksichtigt.
Abweichend von den Nummern 1 und 2 erhalten Parteien für die von
ihnen jeweils erzielten bis zu vier Millionen gültigen Stimmen 0,85
Euro je Stimme."
Das heißt: Jede Partei interessiert erstmal nur die Stimmen, die für
sie selbst abgegeben wurden. Ungültige oder nicht abgegebene Stimmen
gehen gar nicht erst in die Rechnung ein. Danach erst kommt die oben
zitierte Obergrenze für die Summe der staatlichen Zuschüsse zum
Tragen, die die aufgrund der Stimmen UND der Spenden theoretisch
zustehenden Summen proportional kürzt - weil die Gesamtsumme eben
(fast) jedes Jahr über den 133 Mio. liegt.
Den Wahlzettel ungültig zu machen, ist also eine rein symbolische
Handlung, die nur daraus ihren Wert bezieht, dass die Zahl der
ungültigen Stimmen im Amtlichen Endergebnis gesondert aufgeführt
wird.