... aus dem viel demonstrative moralische Empörung und
Schwarz-Weiß-Denken triefen, die von keinem Sachverstand getrübt
werden.
Tullius.Destructivus schrieb am 26. Oktober 2008 09:36
> Verbrechen gegen die Menschlichkeit dürfen nie verjähren
> Und die Verhängung des Kriegszustandes mit vielen Todesopfern war so
> ein Verbrechen.
Das zeigt schon die pathetische Formel "Verbrechen gegen die
Menschlichkeit", die gemeinhin Genoziden und vergleichbaren
Kriegsverbrechen vorbehalten ist. Bei allem Respekt für die Opfer
sind die ca. 100 Toten im Zusammenhang mit dem Kriegsrecht (im
größten Einzelfall "Wujek" waren es 9) damit wohl kaum in eine Reihe
zu stellen. Für solche Größenordnungen sind die herkömmlichen
strafrechtlichen Kategorien für Tötungsdelikte völlig ausreichend.
Weiterhin verjährt Mord in Polen nach 30 Jahren, hier also erst Ende
2011. Von dem hier beklagen Verjährungsproblem kann hier also
überhaupt keine Rede sein.
Abgesehen davon war m.W. keines der Opfer direkte, zwingende
Konsequenz des Kriegsrechts oder einer von Jaruzelski ausgehenden
Befehlskette. Nicht zufällig ist Jaruzelski ja selbst in diesem von
rechten Hardlinern angestrengten Verfahren auch nicht wegen Tötung
oder gar "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" angeklagt, sondern
wegen der (opferlosen) Straftat "Bildung einer kriminellen
Vereinigung".
> Es ist die Frage, ob Jaruzelski in den Knast wandern
> soll, mir würde schon reichen, wenn man seine Schuld ausspricht und
> so wird er auch in die Geschichte gehen, als ein Feind des polnischen
> Volkes und Vollstrecker Kremls.
Eine "Schuld" im juristischen Sinne wird sich nun einmal nicht
feststellen lassen. Und als was Jaruzelski in die Geschichte eingeht,
wird nicht von Gerichten entschieden.
> Das Alter ist irrelevant, alle die sich hier so aufregen, würden es
> bestimmt begrüssen, wenn man einen 85 jährigen SS Mann vors Gericht
> stellt.
Die Frage ist, wer außer dir selbst sich hier "aufregt"? Abgesehen
davon ist nicht alles, was hinkt, ein Vergleich. Eine Gleichsetzung
des - selbst während des Stalinismus und des Kriegsrechts -
vergleichsweise milden polnischen Regimes mit dem von der SS
begangenen Verbrechen verbietet sich von selbst.
Schwarz-Weiß-Denken triefen, die von keinem Sachverstand getrübt
werden.
Tullius.Destructivus schrieb am 26. Oktober 2008 09:36
> Verbrechen gegen die Menschlichkeit dürfen nie verjähren
> Und die Verhängung des Kriegszustandes mit vielen Todesopfern war so
> ein Verbrechen.
Das zeigt schon die pathetische Formel "Verbrechen gegen die
Menschlichkeit", die gemeinhin Genoziden und vergleichbaren
Kriegsverbrechen vorbehalten ist. Bei allem Respekt für die Opfer
sind die ca. 100 Toten im Zusammenhang mit dem Kriegsrecht (im
größten Einzelfall "Wujek" waren es 9) damit wohl kaum in eine Reihe
zu stellen. Für solche Größenordnungen sind die herkömmlichen
strafrechtlichen Kategorien für Tötungsdelikte völlig ausreichend.
Weiterhin verjährt Mord in Polen nach 30 Jahren, hier also erst Ende
2011. Von dem hier beklagen Verjährungsproblem kann hier also
überhaupt keine Rede sein.
Abgesehen davon war m.W. keines der Opfer direkte, zwingende
Konsequenz des Kriegsrechts oder einer von Jaruzelski ausgehenden
Befehlskette. Nicht zufällig ist Jaruzelski ja selbst in diesem von
rechten Hardlinern angestrengten Verfahren auch nicht wegen Tötung
oder gar "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" angeklagt, sondern
wegen der (opferlosen) Straftat "Bildung einer kriminellen
Vereinigung".
> Es ist die Frage, ob Jaruzelski in den Knast wandern
> soll, mir würde schon reichen, wenn man seine Schuld ausspricht und
> so wird er auch in die Geschichte gehen, als ein Feind des polnischen
> Volkes und Vollstrecker Kremls.
Eine "Schuld" im juristischen Sinne wird sich nun einmal nicht
feststellen lassen. Und als was Jaruzelski in die Geschichte eingeht,
wird nicht von Gerichten entschieden.
> Das Alter ist irrelevant, alle die sich hier so aufregen, würden es
> bestimmt begrüssen, wenn man einen 85 jährigen SS Mann vors Gericht
> stellt.
Die Frage ist, wer außer dir selbst sich hier "aufregt"? Abgesehen
davon ist nicht alles, was hinkt, ein Vergleich. Eine Gleichsetzung
des - selbst während des Stalinismus und des Kriegsrechts -
vergleichsweise milden polnischen Regimes mit dem von der SS
begangenen Verbrechen verbietet sich von selbst.