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mehr als 1000 Beiträge seit 02.09.2003

§ 82 StGB Hochverrat gegen ein Land

§ 82
Hochverrat gegen ein Land

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. das Gebiet eines Landes ganz oder zum Teil einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einzuverleiben oder einen Teil eines Landes von diesem abzutrennen oder
2. die auf der Verfassung eines Landes beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Das ist der Paragraf, auf den sich Spanien stützen wird. Das wird interessant, da Puigdemont weder Gewalt ausgeübt noch je mit Gewalt gedroht hat. Da müsste sich der deutsche Richter schon die - sagen wir mal eigenwillige - Interpretation Llarenas zu eigen machen.

Das wird spannend. Hochverrat ohne Gewalt(oder Androhung von Gewalt) gibt es in Deutschland nicht. "Inkaufnehmen, dass andere u.U. Gewalt ausüben, ist dabei nicht erfasst.

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