kid1212 schrieb am 27.05.2024 12:42:
spielt allerdings hier keine Rolle.
Meine Ansicht bezieht und beruht jedoch auf den exakten Wortlaut der UN-Resolution von 1971, in der in keiner Weise gesagt wird, dass die Republik China und in Folge die Insel Taiwan und die Inselgruppen Matsu und Kinmen, zur Volksrepublik China gehören. Weder territorial noch politisch historisch betrachtet. Ebenso wird in der UN-Resolution 2758 in keinster Weise das wiedergegeben, als was es die Volksrepublik China für sich selbst interpretiert.
Du kannst mir jedoch sicherlich anhand der 3 Absätze der Resolution die Ansicht der Volksrepublik China juristisch erläutern.