Okay, es tut also saumäßig weh - mal angenommen ein Taser-Opfer
bringt den Täter im Affekt um, z.B. aus Angst vor weiteren
"Schüssen", ist eine Notwehr gegen eine "nicht tödliche Waffe" dann
wohl zulässig?
Wenn mich jemand mit so einem Ding bedroht, oder gar "anschiesst"
könnte ich mich durchaus gezwungen sehen, mit weniger eleganten
Methoden Schmerzen hervor zu rufen...
G.
bringt den Täter im Affekt um, z.B. aus Angst vor weiteren
"Schüssen", ist eine Notwehr gegen eine "nicht tödliche Waffe" dann
wohl zulässig?
Wenn mich jemand mit so einem Ding bedroht, oder gar "anschiesst"
könnte ich mich durchaus gezwungen sehen, mit weniger eleganten
Methoden Schmerzen hervor zu rufen...
G.