Quellen sollten nach ihrer Glaubwürdigkeit beurteilt werden, nicht nur nach ihren Motiven.
Franziska Schreibers Aussagen sind glaubwürdig, sie hat dazu eine eidesstattliche Versicherung abgegeben.
Es gab zwar den Rechtsstreit mit Kubitschek und Höcke, infolgedessen sie gezwungen war, eine Passage im Buch schwärzen zu lassen. Das beruht aber mMn auf die Tatsache, dass Kubitschek und Höcke ihrerseits eidesstattliche Versicherungen abgegeben haben, sowie dass Frau Schreiber ihre Information in diesem Fall aus zweiter Hand hatte.
MWn hat das Gericht aber keinerlei Aussagen darüber getroffen, dass es erwiesen wäre, dass Frau Schreiber in diesem Fall gelogen habe, sondern nur die juristische Unzulässigkeit der Behauptung festgestellt hat.
Andere Aussagen aus ihrem Buch dagegen, etwa die Kollaboration Maaßen/AfD, sind ja von anderer Seite bestätigt worden.