harimau schrieb am 25. Dezember 2014 15:26
> Nun, dann hätte die EU 1991 unbedingt drastischste Sanktionen gegen
> alle GUS-Staaten verhängen müssen. Die Auflösung der UdSSR war ein
> enormer Verstoß gegen die Schlussakte von Helsinki. Auch die
> Wiedervereinigung Deutschlands war absolut illegal. Die
> Auseinandersetzung um die Krim war nichts dagegen. Jetzt ist es zu
> spät.
Ich denke, Du hast die Schlussakte von Helsinki nicht im geringsten
verstanden.
Insb. nicht den Punkt der Unverletzlichkeit der Grenzen.
Eine EINVERSTÄNLICHE Auflösung oder Verbindung von Staatsanteilen aus
ihren INNEREN Willen, ist selbstverständlich nach diesen Verträgen
möglich.
Reine Abspaltungen sind innerpolitische Angelegenheiten und
unterliegen dem Recht der jeweiligen Staaten.
NICHT möglich ist danach die Annexion wie der Krim durch Russland
ohne Zustimmung der ukrainischen Regierung.
> Nun, dann hätte die EU 1991 unbedingt drastischste Sanktionen gegen
> alle GUS-Staaten verhängen müssen. Die Auflösung der UdSSR war ein
> enormer Verstoß gegen die Schlussakte von Helsinki. Auch die
> Wiedervereinigung Deutschlands war absolut illegal. Die
> Auseinandersetzung um die Krim war nichts dagegen. Jetzt ist es zu
> spät.
Ich denke, Du hast die Schlussakte von Helsinki nicht im geringsten
verstanden.
Insb. nicht den Punkt der Unverletzlichkeit der Grenzen.
Eine EINVERSTÄNLICHE Auflösung oder Verbindung von Staatsanteilen aus
ihren INNEREN Willen, ist selbstverständlich nach diesen Verträgen
möglich.
Reine Abspaltungen sind innerpolitische Angelegenheiten und
unterliegen dem Recht der jeweiligen Staaten.
NICHT möglich ist danach die Annexion wie der Krim durch Russland
ohne Zustimmung der ukrainischen Regierung.