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  • Queru

mehr als 1000 Beiträge seit 25.01.2010

Re: Ja und nein! ...


Ja und Nein! 

Grundsätzlich ist Ihren Erläuterungen zuzustimmen, doch
formaljuristisch gibt's durchs bemerkenswerte Parallelen.

Legt man den Spruch des ICJ zum Kosovo zugrunde, der ja besagt, dass
dort alles rechtens war, müssen wir feststellen, dass sowohl im
Kosovo als auch auf der Krim eine offiziell zuständige
Gebietsverwaltung die Unabhängigkeit erklärte. 
Da dies also lt. ICJ in der Causa Kosovo völkerrechtskonform war,
kann dies in der Causa Krim schlechthin nicht anders sein, zumal es
sich bei der Krim bereits um eine autonome Republik handelte, die
über eigene Regierung und eigenes Parlament verfügte. 
Die Gebietsverwaltung war mithin sogar qualifizierter als im Kosovo.

Die Entscheidung des Krim-Parlamentes war also, nach ICJ bereits ein
völkerrechtlich bindender Akt.

Damit ist die Unabhängigkeit der Krim schon mal durch! 

Was folgte, war ein geplantes Referendum, bei dem die Bevölkerung
entscheiden sollte, wie mit der nunmehr bestehenden Unabhängigkeit
verfahren werden sollte. 

Und hier kommen wir zur zweiten Parallele. 
Auch wenn das Referendum im Kosovo erst nach erfolgter ethnischer
Säuberung nachgereicht wurde, so hat es dennoch stattgefunden, und
zwar unter dem Schutz einer Schutzmacht. Dass sich diese zuvor
herbeigebomt hat, können wir außer Acht lassen - es diente mir der
qualitativen Bewertung. Und diese Schutzmacht, hier NATO, stellte
sicher, dass die serbische Exekutive in irgendeiner Weise das
Referendum be/verhinderte.

In der Causa Krim gab es ebenfalls eine Schutzmacht, die proaktiv den
störenden Einsatz der ukrainischen Exekutive unterband.

Wenn man also im Kosovo unter Anwesenheit von NATO-Truppen ein
rechtsverbindliches Referendum abhalten könnte, dann können russische
Truppen auf der Krim kein Hemmnis darstellen.

Queru


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