Dass von dem 18,5 Prozent Rentenversicherungsbeitrag die Beschäftigten 7,4 Prozent und die Unternehmen 11,1 Prozent einzahlen (Verhältnis 40 Prozent zu 60 Prozent).
Die Arbeitgeber zahlen da gar nichts. Sie führen nur ein zweites Mal Geld aus der Wertschöpfung des Arbeitnehmers ab. Beide Beitragsteile sind ganz klar vom Arbeitnehmer getragene Gehaltsbestandteile. Das ergibt sich schon daraus, dass sie nur gezahlt werden so lange der Arbeitnehmer arbeitet.
Dass dieses Musterbeispiel von Gehirnwäsche so erfolgreich ist, ist schon lehrreich…