Eine Anklage vor dem Internationalen Strafgerichtshof stellt theoretisch nicht unbedingt seine Anerkennung voraus, wenn die Straftat in einem Land verübt wurde, das dem Rom-Statut beigetreten ist. Im Gegensatz zu den USA und der Türkei hat Syrien das Rom-Statut immerhin unterschrieben, wenn auch noch nicht ratifiziert.