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  • So_ist_es_eben

mehr als 1000 Beiträge seit 08.02.2021

Der unendliche Ausnahmezustand könnte bald vorbei sein,

wenn der Rechtsstaat noch funktionieren sollte und das Bundesverfassungsgericht noch nicht parteipolitisch unterwandert ist, sondern seine Stellung als unabhängige Judikative im Rahmen der Gewaltenteilung eines demokratischen Rechtsstaates sich bewahren konnte. Zweifel daran halte ich leider für angebracht, doch es würde mich freuen, diese widerlegt zu sehen.

Zur Hoffnung berechtigt nun die Klage des Richters Pieter Schleiter vor dem Bundesverfassungsgericht:
https://www.berlin.de/aktuelles/brandenburg/6417395-5173360-richter-legt-verfassungsbeschwerde-gegen.html

ausführlicher wird hier darüber berichtet:
https://vera-lengsfeld.de/2021/01/15/ein-berliner-richter-erhebt-verfassungsbeschwerde-gegen-die-corona-verordnungen/

Es ist auch aus meiner Sicht ein verfassungswidriger, unverhältnismäßiger und demokratiefeindlicher Zustand, der von der Merkel-Regierung herbei- und weiter fortgeführt wird. Diesen umgehend zu beenden sollte eigentlich das Anliegen aller Demokraten und Rechtsstaatsbefürworter sein.

Ob es davon allerdings eine ausreichende Anzahl in unserer deutschen Gesellschaft gibt, wage ich nach den gestrigen Wahlen zu bezweifeln. Zwar wird nun vielfach die Meinung vertreten, dass die CDU hier die Quittung für ihre Corona-Politik erhalten hätte, doch das scheint mir zu einfach. Schließlich haben die SPD, wie auch die Grünen diesen Kurs des dauernden Lockdowns ebenso befürwortet und mitgetragen.
Damit hat in BW und RP eine Mehrheit für das "weiter so" der Grundrechte einschränkenden Corona-Politik gestimmt und es sollte im Süden der Republik nun keiner der Grün oder SPD gewählt hat jammern, wenn weitere Arbeitsplätze verloren gehen, Unternehmen schließen müssen, der Bildungsstand weiter abnimmt, die Grundrechte weiter eingeschränkt werden und die Energiekosten steigen - das hat man selbst so gewählt. Auch diejenigen, die nicht zum Wählen gegangen sind!

Ob der Michel bis zur Bundestagswahl noch aufwacht oder sich für das "weiter so" mit allen absehbaren Folgen entscheiden wird, dürfte so offen sein wie die Entscheidung des BVerfG, ja sogar der Zeitpunkt für dessen Entscheidung, die man dort womöglich auszusitzen versuchen könnte.

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