Folgt man dem § 28a IfSG weiter in seine eng gedruckten Absätze, so knüpft er diese "Gefahr" an den Schwellenwert von Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, den sogenannten Inzidenzwert, der es zum Morgen- und Abendgebet jeder Radiosendung gebracht hat.
Schön das das RKI regelmäßig die Testanlasskriterien ändert. Wie man auf so einem wachsweichem Fumdament wie diesen "Inzidenzen" überhaupt irgendein Gesetz aufbauen kann ist einfach mirakulös.