Es gibt auch einen Bericht zu einem Urteil aus Stuttgart.
Darin der schöne Satz: "In einer eher randläufigen Einschätzung stellt der zuständige Einzelrichter die Verfassungsmäßigkeit des Infektionsschutzgesetzes infrage. Grund: Das Gesetz enthalte keine Regelung zu Entschädigungen für die Opfer der mitunter existenzbedrohenden Grundrechts-Eingriffe des Staates.“
https://www.focus.de/politik/deutschland/urteil-zu-folgen-der-corona-massnahmen-muss-der-staat-opfer-der-lockdown-politik-entschaedigen-richter-macht-hoffnung_id_13076270.html