didiotto schrieb am 14.03.2021 17:55:
Folgt man dem § 28a IfSG weiter in seine eng gedruckten Absätze, so knüpft er diese "Gefahr" an den Schwellenwert von Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, den sogenannten Inzidenzwert, der es zum Morgen- und Abendgebet jeder Radiosendung gebracht hat.
Schön das das RKI regelmäßig die Testanlasskriterien ändert. Wie man auf so einem wachsweichem Fumdament wie diesen "Inzidenzen" überhaupt irgendein Gesetz aufbauen kann ist einfach mirakulös.
Wenn Du Mediziner oder Edipedieexperte sein solltest, erwarten wir Deinen Gegenvorschlag. Falls Du kein Mediziner/Epidemiologe bist, dann lass es lieber. Denn wenn Du selber krank wirst oder ein medizinisches Problem hast, gehst Du ja nicht zum Klempner oder Kneipenbesitzer um es zu lösen, oder?