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Re: Massive, lang andauernde Grundrechtseinschränkungen durch einfache Mehrheit

mouse-net schrieb am 14.03.2021 20:29:

ex_ schrieb am 14.03.2021 20:06:

Danke für den Artikel, der auch einmal die rechtliche Lage beleuchtet.

Ergänzen sollte man aber schon, dass die Feststellung einer "epidemischen Lage" im Bundestag durch einfache Mehrheit erfolgt.

Da stellt sich durchaus die Frage, ob eine solche Regierungsentscheidung mit einfacher Mehrheit die massiven und lange andauernden Einschränkungen der Grundrechte trägt bzw. ihr gerecht wird.

Ich denke, das ist der Regierung auch bewusst. Entsprechend wurde die Fortgeltung der "Lage" dann auch durch ein weiteres Gesetz beschlossen. Natürlich auch wieder mit einfacher Mehrheit. Diesmal mit ein paar explizit aufgeführten Berichtspflichten, was aber die Sache an sich nicht wirklich besser macht.

Meiner Meinung nach ist hier das GG gleich gegen mehrere Grundrechte ausgehebelt. Für Änderungen des Grundgesetzes ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich.
Davon abgesehen steht in diesem Infektionsschutzgeschutz nicht mal drin, welche Grundrechte berührt werden. Für jedes andere Gesetz ist diese Benennung erforderlich.

Doch, steht schon drin, muss man nur etwas suchen. Aber stimmt schon, die fehlende Transparenz macht die Sache schön unübersichtlich und der §5 an sich sieht hübsch harmlos aus.

Das Problem ist wohl, dass die Verfassungsbeschwerden nicht ganz so einfach sind, weil hier Kompetenzen von Bund, Ländern und Gemeinden berührt sind und das schon formal hohe Hürden setzt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Beurteilung_der_Ma%C3%9Fnahmen_gegen_die_COVID-19-Pandemie_in_Deutschland#

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