Die Corona-Grippe, die bisher keine seuchenspezifische Übersterblichkeit erkennen ließ kann es ja wohl nicht sein. Dazu bitte zunächst den verlinkten ausführlicheren Bericht lesen.
Der Grund - die Gefahr der Überlastung der Intensivstationen - ist nicht mehr gegeben, somit gibt es auch keine rechtsstaaliche Legitimation zur Fortsetzung der Maßnahmen.
Oder bist Du der Auffassung, dass die Gleichschaltung des BVerfG mit der Bundesregierung schon soweit ist, dass die alles abnicken, was die Regierung beschließt?