Artikel 436 Absatz 2:
Rechtfertigung, Anerkennung als rechtmäßig, Leugnung der bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine, Verherrlichung ihrer Teilnehmer
1. Rechtfertigung, Anerkennung der Rechtmäßigkeit, Leugnung des bewaffneten Angriffs der Russischen Föderation gegen die Ukraine, begonnen im Jahr 2014, einschließlich der Darstellung des bewaffneten Angriffs der Russischen Föderation gegen die Ukraine als innerstaatlichen Bürgerkrieg, Rechtfertigung, Anerkennung der Rechtmäßigkeit, Leugnung der vorübergehenden Besetzung der Ukraine und Verherrlichung von Personen, die die bewaffnete Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine durchgeführt haben, die 2014 begonnen hat, Vertreter von bewaffneten Formationen der Russischen Föderation, irreguläre illegale bewaffnete Formationen, bewaffnete Banden und Gruppen von Söldnern geschaffen, unterstellt, verwaltet und finanziert von der Russischen Föderation, die aus ihren staatlichen Organen und Strukturen besteht, die funktional für die Verwaltung der vorübergehend besetzten Gebiete der Ukraine verantwortlich sind, und Vertretern der selbsternannten Organe, die von der Russischen Föderation kontrolliert werden und sich die Ausübung der Macht angeeignet haben Aktionen in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine, -
wird mit Zuchthaus bis zu zwei Jahren oder mit Arrest bis zu sechs Monaten oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
2. Produktion, Verbreitung von Materialien mit Rechtfertigung, Anerkennung der Rechtmäßigkeit, Leugnung des bewaffneten Angriffs der Russischen Föderation gegen die Ukraine, begonnen 2014, einschließlich der Darstellung des bewaffneten Angriffs der Russischen Föderation gegen die Ukraine als innerstaatlichen Bürgerkrieg, Rechtfertigung, Anerkennung Rechtmäßigkeit, Leugnung der vorübergehenden Besetzung eines Teils des Territoriums der Ukraine sowie Verherrlichung von Personen, die die bewaffnete Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine durchgeführt haben, die 2014 begonnen hat, Vertreter bewaffneter Gruppen der Russischen Föderation, irreguläre illegale bewaffnete Gruppen, bewaffnete Banden und Söldnergruppen, die die Föderation geschaffen, unterstellt, kontrolliert und finanziert haben, sowie Vertreter der Besatzungsverwaltung der Russischen Föderation, die aus ihren staatlichen Organen und Strukturen besteht, die funktional für die Verwaltung der vorübergehend besetzten Gebiete der Ukraine verantwortlich sind, und Vertreter der von der Russischen Föderation kontrollierten Selbstverwaltung angekündigte Organe, die sich die Ausübung von Machtfunktionen in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine angeeignet haben, -
wird mit Freiheitsbeschränkung bis zu fünf Jahren oder mit Freiheitsstrafe bis zur gleichen Dauer, mit oder ohne Vermögenseinziehung, bestraft.
3. Handlungen, die in Teil eins oder zwei dieses Artikels vorgesehen sind und von einem Beamten oder wiederholt begangen oder von einer organisierten Gruppe oder unter Verwendung von Massenmedien begangen wurden, -
wird mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu acht Jahren mit oder ohne Vermögenseinziehung bestraft.
Quelle: https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/2341-14#Text