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  • stefano2050

mehr als 1000 Beiträge seit 01.04.2006

Alternative 150 Doppelwahlkreise mit 2 Erststimmen

dann würden jeweils 2 Abgeordnete gewählt.

Jede Partei kann ein oder 2 Kandidaten stellen. Nur große würden sich das trauen in dominanten Wahlkreisen.

Die Wähler können ihre 2 Erststimmen kumulieren oder panaschieren.

Die beiden Abgeordneten mit den meisten Stimmen im Wahlkreis kommen ins Parlament.
Unabhängige Kandidaten und Kandidaten kleiner Parteien haben dann erheblich größere Chancen.

Überhangmandate würden erheblich unwahrscheinlicher.
Bei 150 direkt gewählten der CDU/CSU müsste diese weniger als 25% bei Zweitstimmen haben nach Wegfall der Stimmen unter 5%.
Dazu müsste CSDU in jedem Doppelwahlkreis einen Abgeordneten durchbekommen.
Das wären nach dem letzten Wahlergebnis 22,5% mit 10% anderer Parteien.
Beim letzten Wahlergebnis hätte CSDU etwa 135 direkt gewählte im Doppelwahlkreissystem bekommen, weil die CDU in etwa 30 Wahlkreisen an 3. oder 4. Stelle lag.

Die CSU würde in Bayern sicherlich 23 Abgeordnete direkt stellen statt bisher 45 oder 46, vielleicht auch ein paar mehr, wenn sie sich traut 2 Kandidaten zu stellen.
Aber über 30 wären sehr unwahrscheinlich. Mit 35 Abgeordneten wäre die CSU ohne Überhang vertreten mit 2. Stimme mit dem letzten Ergebnis.

Bei 331 Abgeordneten über Liste wären es ja 5% mehr und damit 36 oder 37.
9 oder 10 Abgeordnete der CSU kämen trotz direkt gewählt nicht in den Bundestag mit dem Vorschlag der Ampel.

Ob das vom Bundesverfassungsgericht durchgelassen wird?

Das Doppelwahlkreissystem wäre sogar die Chance auf 500 Abgeordnete zu reduzieren mit bis 600 Abgeordnete mit ein paar Überhangmandaten.

Ein paar Überhangmandate nicht auszugleichen ist sicherlich ähnlich demokratisch kritisch oder auch unkritisch wie die 5% Hürde.

Das neue Wahlrecht im aktuellen Vorschlag der Ampel wird in Karlsruhe sicherlich kritisch beäugt.

Besonders der Fall der Linken, die gar nicht vertreten wären, trotz 3 Direktmandaten gibt da zu denken.
Dabei reduzieren diese Mandate die Wahrscheinlichkeit von Überhangmandaten anderer Parteien.

Eine Reduktion der 5% Hürde auf 3 oder 4 % wird dazu bei nun etwa 15% nicht vertretenen Wählern, damit verfassungsrechtlich wahrscheinlich.
Bei der Krise der FDP hätte ich eine Reduktion auf 4% erwartet.

Dazu stellt sich die Frage der Kandidaten in Wahlkreisen und Listen.
Hier findet nur ein Schachern auf Delegiertenkonferenzen im Wahlkreis oder Bundesland statt.
Das Parteimitglied kann hier trotz moderner Möglichkeiten nicht mitentscheiden.

Da ist für mich eine weitere große Lücke im demokratischen Prozess.

Der öffentliche Dienst mit seinen Beamten und Angestellten dominiert hier mit seinen Kandidaten.
Das hat zu einer Verkrustung und Überbürokratisierung für Bürger und Unternehmen geführt.

Die Grundsteuererklärung ist da nur ein aktuelles Beispiel.

Fazit: die Kandidatenkür wird gar nicht angepackt mit 75% Abgeordneten aus öffentlichen Dienst und Kanzleien der Finanzwirtschaft.

Doppelwahlkreise vermeiden großteils Überhangmandate auch zukünftig bei noch mehr Ergebnissen von 20% und weniger für die größten Parteien.

Ausblick: das wird spannend am Bundesverfassungsgericht.
Es gibt auch weitere interessante Wahlsysteme wie in Irland.
Hier werden bis zu 7 Abgeordnete in großen Wahlkreisen gewählt.
Da müssen die Parteien mit überzeugenden Kandidaten werben.

Keine Zweitstimme mehr und Wahl von jeweils 4 Abgeordneten in 150 Wahlkreisen.
Jede Partei könnte bis zu 4 Kandidaten ins Rennen schicken. 1, 2 oder sogar 3 Kandidaten wären für größere Parteien dann wahrscheinlich je nach Dominanz.
Kleinere Parteien mit einem starken Kandidaten und unabhängige Kandidaten hätten hier die Chance auf Platz 3 oder 4.

Das wäre natürlich der Alptraum der Parteizentralen, vieler Listenabgeordneten und vieler farbloser Abgeordneten.

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