Eine zweite Kammer hat man ja eigentlich schon mit dem Bundesrat. Wenn man in den Ländern nun die Mandate per Direktwahl ohne Rücksicht auf 5%- Klausel durchführen würde und die Abgeordneten gleichzeitig der Zweiten Kammer angehören, dann hätte man die Mischung aus Verhältnis- und Mehrheitswahl gewahrt.
Der Bundestag wird dann nach reiner Verhältniswahl ohne den Wahlkreisen zugeordnete Abgeordnete gewählt.
Gesetze müssten beide Kammern passieren. Bei der Gelgenheit könnte man die Sitze der Länder an die Bevökerungszahl anpassen und die Anzahl der Sitze erheblich verkleinern.
Allerdings hätten die Landesregierungen kaum noch Einfluß in Bundesdingen, außer über ihre Parlamentarier.
Vielleicht kehrt man das ganze auch um- Mehrheitswahl im Bund, Verhältinswahl in den Ländern. Die Länder sind ein besserer Spielplatz für kleinere Parteien, die vielleicht einmal groß werden wollen.