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361 Beiträge seit 07.02.2021

Die extremen finanziellen Belastungen könnten nur verändert werden, wenn ...

... sich die BRD auflöst und der Nachfolgestaat sich nicht als Rechtsnachfolger deklariert.
Wieviel Milliarden an Pensionsansprüchen die die seinerzeit neugegründete BRD, als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reichs, allein an führende NAZI-Verbrecher und deren Unterstützer (aus Verwaltung, Justiz, Militär etc.) gezahlt hat steht in keinem Verhältnis zu dem Wiedergutmachungsaufwand für die Opfer der NAZI-Diktatur.

Und zu einer Wahlrechts"reform"
- Anzahl der Sitze nur entsprechend der Wahlbeteiligung (Ausnahme Direktmandate wenn der Bewerber mehr als 50% Stimmen der Wahlberechtigten erhält), Abschaffung von Prozentklauseln, Volksbefragungen und Volksabstimmungen die auch nur gültig sind bei Beteiligung von mehr als 1/2 der Wahlberechtigten (in Bezug auf Grundgesetzänderungen 2/3).

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