... sich die BRD auflöst und der Nachfolgestaat sich nicht als Rechtsnachfolger deklariert.
Wieviel Milliarden an Pensionsansprüchen die die seinerzeit neugegründete BRD, als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reichs, allein an führende NAZI-Verbrecher und deren Unterstützer (aus Verwaltung, Justiz, Militär etc.) gezahlt hat steht in keinem Verhältnis zu dem Wiedergutmachungsaufwand für die Opfer der NAZI-Diktatur.
Und zu einer Wahlrechts"reform"
- Anzahl der Sitze nur entsprechend der Wahlbeteiligung (Ausnahme Direktmandate wenn der Bewerber mehr als 50% Stimmen der Wahlberechtigten erhält), Abschaffung von Prozentklauseln, Volksbefragungen und Volksabstimmungen die auch nur gültig sind bei Beteiligung von mehr als 1/2 der Wahlberechtigten (in Bezug auf Grundgesetzänderungen 2/3).