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  • Der Psychater

421 Beiträge seit 05.04.2020

Re: Verkleinerung der Mandate bei Kalibrierung von Verhältnis- zu Direktwahlrech

Die stärkere Betonung auf real erreichte Zweitstimmen und die Beibehaltung der gewählten Direktmandate würde dem Wahlrecht zwar eine stärkere Gewichtung des Mehrheitswahlrechts zukommen lassen. Doch dabei würde der Wunsch nach Vermeidung von Zersplitterung des Parlaments sowie nach Begrenzung der Größe des Parlaments erfüllt. Zudem wären kleinere Parteien, egal ob über oder unter der Hürde, mehr auf Kooperation bei den Direktmandaten angewiesen, ähnlich dem französischen Wahlrecht. Das könnte dazu führen, dass auch Parteien, die unter der 5%- Hürde blieben, ein stärkeres Mittel zur teilweisen Durchsetzung ihrer Positionen durch Kompromissverhandlungen hätten. Es würde nicht nur der Wählerinnenwille gestärkt, sondern auch ein bedeutendes Argument geschwächt, nicht zu wählen. Insgesamt würde dadurch der demokratische Gedanke in vielerlei Hinsicht gestärkt und die eigentliche Intention des deutschen Verhältniswahlrechts, Kompromisslösungen unter den Parteien zu fördern, erheblich zur Geltung bringen.

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