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  • Der Psychater

421 Beiträge seit 05.04.2020

Verkleinerung der Mandate bei Kalibrierung von Verhältnis- zu Direktwahlrecht

Ich präferiere den seit langem existierenden Vorschlag, dass alle Zweitstimmen unabhängig von einer Hürde berücksichtigt werden. Wenn eine Hürde für den Einzug ins Parlament (aktuell 5%) unbedingt bestehen bleiben soll, um eine Zersplitterung zu vermeiden, dann werden die Stimmen, die auf Parteien, die unter der Hürde bleiben nicht einfach auf die aufgeteilt, die die Hürde erreicht haben. Es werden nur die Zweitstimmen bei der Aufteilung der Mandate berücksichtigt, die eine Partei wirklich erreicht hat. Mandate, die Parteien theoretisch erhalten haben, welche die Hürde gerissen haben, würden nicht besetzt. Damit würden ausgehend von der letzten Wahl schon mal 9% der Zweitstimmenmandate wegfallen, zudem wird der Wählerinnenwille nicht grotesk verzerrt. Das Argument der Vermeidung von Parlamentszersplitterung kehrt sich beim gegebenen Wahlrecht nämlich real um in einen Raub von Mandaten.

Wenn die Direktmandate weiterhin der Grund sein sollten, dass das Parlament zu groß würde, hilft nur eine Reduzierung der Wahlkreise, um auf diese Weise die Zahl der Abgeordneten zu reduzieren. Wenn schon das Verhältniswahlrecht als prioritär zum Mehrheitswahlrecht eingestuft wird, sollten zumindest die Direktmandate nicht angetastet werden. Sonst wird der Wählerinnenwille weiter verzerrt, was einer Aushöhlung des Wahlrechts gleichkommt.

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